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Staatlich
geprüfter
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Farb- und Lacktechniker
Das
ist jemand, der zusätzlich zum Meisterkursus
zwei Jahre die Schulbank gedrückt hat
(In meinem Fall die Fachschule Farbe, Husum/Nordsee).
Vermittelt werden im Vollzeitunterricht insbesondere:
Anwendungs- und Prüftechnik, Werkstoffkunde
(Untergrundanalyse, Haftungs- und Bewitterungsstudien sowie deren Auswertung)
Ästhetik
(Flächengestaltung, Schriftgestaltung:
Gesetzmäßigkeiten sowie Möglichkeiten der künstlerischen
Abweichung)
Oberflächentechniken
Verschiedene Applikationsverfahren, Metallisierung (Vergoldung, Versilberung)
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
Berufs-
und Arbeitspädagogik
Voraussetzungen zum Erwerb der Fachhochschulreife
Schutz
Um die geschützte Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker"
führen zu dürfen,
muss man eine entsprechende Aufstiegsweiterbildung an einer Fachschule für
Technik
absolviert und das abschließende, staatliche Examen bestanden haben.
Maler- und Lackierermeister
Die
gesetzliche Befähigungsnachweis zur Führung eines Betriebes
sowie zur Ausbildung von Nachwuchs.
Gelehrt wird grundsätzlich Ähnliches wie beim Techniker, nur alles ungleich kompakter.
Schutz
Die Bezeichnung "Meister" oder "Meisterbetrieb" darf nach
§ 51 und § 51d der Handwerksordnung
nur dann geführt werden, wenn in dem entsprechenden Handwerk der Inhaber
eines Betriebes
oder ein Mitarbeiter die Meisterprüfung bestanden haben.
Die Gewerbeordnung sieht in § 146,Abs 2, Nr. 12 erhebliche Geldbußen für Zuwiderhandlungen vor.
Ich weiß, dass ich nicht weiß. - Sokrates